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Steuern sparen beim Renovieren

Der Staat hilft beim Renovieren

Schönheitsreparaturen steuerlich absetzen !!

Der Gesetzgeber sieht seit 2006 einen Steuerbonus für Handwerksleistungen (§ 35a Absatz 2 S.2 EStG) vor. Dieser wird bei Modernisierungs- oder Renovierungsmaßnahmen im Privathaushalt des Mieters oder Eigentümers gewährt. Der Bonus beträgt 20% von max. 3.000,00 Euro im Kalenderjahr, das heißt bis zu 600,00 Euro Steuerersparnis.
Gerne beraten wir Sie und helfen Ihnen bei der Abwicklung.

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Beispielberechnung
Hinweis: Der Steuerbonus wird nur für die Arbeitskosten gewährt.
Der Malermeister renoviert einen Teil Ihrer Wohnung und stellt eine Rechnung über 2.380,00 Euro (inkl. 19% MwSt.). Der Betrag teilt sich auf in die Materialkosten mit 595,00 Euro und die Arbeitskosten mit 1.785,00 Euro.

Im Beispiel berechnet sich der Steuerbonus wie folgt:
20% Förderung auf 1.785,00 Euro Arbeitskosten = 357,00 Euro Steuerbonus